👇Der nachfolgende Text ist ein Transkript des oben gezeigten Videos ☝️
Das Urteil gegen Grenouille – ein Auszug aus Patrick Süskinds Roman “Das Parfüm”
Ein Fanprojekt, eingesprochen und visualisiert von David La Piovra®
Stimme und Ton: David La Piovra®
Bild: David La Piovra®, unterstützt mit Gemini/Nano Banana
Effekte: David La Piovra®, unterstützt mit CapCut
Am 15. April 1766 wurde das Urteil gefällt und dem Angeklagten in seiner Zelle verlesen:
>>Der Parfumeurgeselle Jean-Baptiste Grenouille<<, so hieß es da,
>>soll binnen 48 Stunden auf den Cour vor die Tore der Stadt geführt, dort das Gesicht zum Himmel, auf ein Holzkreuz gebunden werden, bei lebendigem Leib zwölf Schläge mit einer eisernen Stange erhalten, die ihm die Gelenke der Arme, Beine, Hüften und Schultern zerschmettern, und danach auf dem Kreuze angeflochten aufgestellt werden bis zu seinem Tode.<<
Die übliche Gnadenpraxis, den Delinquenten nach dem Zerschmettern mittels eines Fadens zu erwürgen, wurde dem Scharfrichter ausdrücklich untersagt, auch wenn der Todeskampf sich über Tage hinziehen sollte.
Die Leiche sei nächtens auf dem Schindanger zu vergraben, der Ort nicht zu kennzeichnen.
Grenouille nahm den Spruch ohne Regung entgegen.
Der Gerichtsdiener fragte ihn nach seinem letzten Wunsch.
>>Nichts<<, sagte Grenouille; er habe alles, was er brauche.

